Trinkwasser - am besten aus dem Hahn
Trinkwasser muss sauber sein! Aus diesem Grund muss es regelmäßig überprüft werden.
Schließlich nutzen wir Trinkwasser nicht nur in Bereichen, in welchen die Qualität eine untergeordnete Rolle spielt (Toilettenspülung), sondern auch zum Kochen, zur Körperpflege und (wie der Name besagt) zum Trinken.
In Deutschland kann das Leitungswasser bedenkenlos getrunken werden, dafür sorgen die strengen Vorgaben der deutschen Trinkwasserverordnung. Dennoch schmeckt das Trinkwasser in jeder Region etwas anders, je nachdem, welche Mineralien aus dem Untergrund im Wasser gelöst werden.
Die deutschen Trinkwasserkontrollen gehören zu den schärfsten weltweit. Dennoch kann es vorkommen, dass das Leitungswasser Substanzen enthält, die die Gesundheit gefährden, denn die Rohrleitungssysteme in den Häusern können problematisch sein. Auch kalkhaltiges Wasser aus dem Hahn hinterlässt unschöne Spuren, obwohl das enthaltene Kalzium in der Regel gesund ist.
Trinkwasserverordnung
In der Trinkwasserverordnung werden unter anderem folgende Punkte genannt:
- Arbeit an Trinkwasserinstallationen nur von Fachunternehmen
- regelmäßige Wartung für untersuchungspflichtige Großanlagen (selbstständig nachkommen - ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt)
- Festlegung der ersten Untersuchung auf Legionellen für untersuchungspflichtige Großanlagen, die in festgelegten Abschnitten wiederholt werden müssen
- bauliche Trennung von Trinkwasser- und Nichttrinkwasserinstallationen
- Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen
- Entnahme von Trinkwasserproben für mikrobiologische und chemische Untersuchungen nur vom zertifizierten Fachmann
- Untersuchungs- und Aufzeichnungspflichten (Für dokumentierte Prüfungsunterlagen gelten zehn Jahre Aufbewahrungspflicht!)
- Pflicht zur Information der Verbraucher
Was ist Trinkwasser?
Allgemein versteht man unter Trinkwasser solches Wasser, das für den menschlichen Gebrauch gedacht ist.
Hierbei gibt es Ausnahmen von dieser allgemein gehaltenen Regel. Nicht betroffen davon ist Wasser, das sich zum Beispiel in Geräten befindet, für die eine Sicherheitsvorrichtung vorgeschrieben ist. Einige Überlaufgarnituren und Wannenarmaturen mit eingebauter Sicherung können diese Prämissen erfüllen.
Diese und andere Ausnahmeregelungen müssen also beachtet werden. In Paragraph 3 ist genau geregelt, was genau mit Trinkwasserinstallation, einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung gemeint ist.
Informationen für private Bauherren
Eine Untersuchung ist bei Ihnen nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ratsam. Bestimmte Signale sollten zudem beachtet werden.
Auch, wenn für Installationen im Bereich Trinkwasser bei Ein- und Zweifamilienhäusern keine generelle Pflicht besteht, die Anlagen auf Legionellen untersuchen zu müssen, sollten Sie einmal über einen Trinkwasser-Check nachdenken, um sich abzusichern. Eine solche Überprüfung müssen Sie als Hausbesitzer selbst in Auftrag geben. Folgende Signale sollten Sie ernst nehmen:
- Sie bemerken Druckschwankungen bei der Entnahme oder hören merkwürdige Geräusche.
- Ihre Trinkwasserinstallationsanlage benötigt außergewöhnlich lange, bis kaltes oder warmes Wasser aus den Leitungen kommt.
- Sie vermuten bereits eine Kontaminierung mit Keimen.
Informationen für Mieter
Alle Installationen im Bereich Trinkwasser in Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten müssen in regelmäßigem Turnus vom Vermieter verpflichtend auf Legionellen untersucht werden, wenn:
- eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung installiert ist.
- Anlagen installiert sind, die eine Vernebelung (z.B. Duschen) des Wassers möglich machen.
Ihr Vermieter ist für die Überprüfung des Trinkwassers zuständig. Sie, als Mieter, können Ihren Vermieter auf diese Pflicht aufmerksam machen. Sollte bei einer Untersuchung eine Kontaminierung (Verunreinigung) des Trinkwassers festgestellt werden, ist Ihr Vermieter unverzüglich zu Gegenmaßnahmen verpflichtet.
Achtung: Die Frist für die Erstuntersuchung auf Legionellen bei diesen Anlagen ist bereits abgelaufen. Die verpflichtende Erstuntersuchung hätte bereits erfolgt sein müssen. Zusätzlich muss die Entnahme von Proben mindestens alle drei Jahre wiederholt werden.
Was ist eine untersuchungspflichtige Anlage?
Als untersuchungspflichtige Trinkwasseranlage gelten bestimmte Großanlagen, die meist in größeren Wohnobjekten installiert sind.
Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Großanlagen sind Anlagen zur Erwärmung von Trinkwasser mit mehr als 400 Litern Speichervolumen. Untersuchungspflichtig sind aber ebenso Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt bei der längsten Rohrleitung.
Es reicht, wenn eines der Kriterien erfüllt ist. Zu einer untersuchungspflichtigen Großanlage zählt folglich auch eine Trinkwasseranlage, die zwischen der am weitesten entfernten Wasserentnahmestelle und der Erwärmungsvorrichtung mehr als 3 Liter Wasserinhalt beinhaltet.
Was sind Legionellen?
Legionellen sind eine im Wasser lebende Bakterienart, die dem Menschen gefährlich werden können.
Die besten Bedingungen für diese Bakterien sind im Bereich von 25 bis 50 °C mit einer geringen Frischwasserzufuhr. Der Namensgeber für diese Bakterien ist die Legionärskrankheit. Wenn diese Bakterien lange in einem Rohrsystem verweilen können und günstige Wachstumsbedingungen haben, besteht die Gefahr der Ausbreitung der Bakterien. Eine Übertragung von Legionellen ist theoretisch schon durch einfachen Kontakt mit dem Leitungswasser möglich. Aber nicht jeder Kontakt mit Legionellen führt zu einer Gesundheitsgefährdung.
Wenn das Wasser aber nebelig zerstäubt wird, besteht die Möglichkeit, dass die Bakterien in tiefe Lungenbereiche eindringen. Das kann durch Klimaanlagen oder auch beim Duschen durch den entstehenden Wasserdampf passieren. Das Einatmen solches zerstäubten Wassers ist sehr gefährlich. Alles, was Wasser also in Form von Wassertröpfchen abgibt, ist gesundheitsgefährdend, sofern Legionellen in dem darin enthaltenen Wasser vorhanden sind.
Wasseraufbereitung / Trinkwasserinstallation
Durch die Trinkwasserverordnung wird unser Trinkwasser in Deutschland also sehr streng überwacht. Es gilt damit als das am besten kontrollierte Lebensmittel mit flächendeckend hoher Qualität. Doch die Zuständigkeit zur Sicherstellung der Wasserqualität endet an der Übergabestelle im Haus. Ab hier liegt diese beim Eigentümer des Gebäudes.
Als Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, Vermieter oder Verwalter von vermietetem Wohneigentum sind Sie Betreiber einer Anlage zur Wasserversorgung. Damit sind Sie dafür verantwortlich, dass die Trinkwasserqualität zwischen Wasserzähler und Entnahmestelle nicht abnimmt. Dafür sollten Sie folgende Dinge beachten:
- durch die fachgerechte Instandhaltung des Trinkwasserleitungssystems Ihres Hauses
- durch Installation einer Anlage zur Wasseraufbereitung bzw. Wasserenthärtung
- lassen Sie Ihr Trinkwasser in regelmäßigen Abständen überprüfen, z. B. durch einen Trinkwassercheck
Qualitätsverlust verhindern
Wasserenthärtung
Wasserenthärtungs- und Filteranlagen sind zunehmend auch im privaten Haushalt zu finden - sei es, weil das Wasser einen hohen Härtegrad aufweist oder um Stoffe aus dem Wasser zu filtern, beispielsweise bei sehr eisenhaltigem Wasser.
Wenn Ihre Haushaltsgeräte schnell verkalken, ist vermutlich hartes Leitungswasser der Grund, das je nach Konzentration auch den Geschmack von Speisen und Getränken beeinflussen kann.
Trinkwasserfilter
Die effektivste Möglichkeit, reines Trinkwasser aus dem Wasserhahn zu erhalten, besteht in der Installation einer Trinkwasserfilteranlage, Schad- und Schmutzstoffe aus dem Wasser zuverlässig entfernen und so sauberes, weicheres und kalkärmeres Trinkwasser direkt aus dem Hahn gewährleisten.
Auf dem Markt sind je nach Anforderung und persönlichen Wünschen verschiedene Varianten zur Trinkwasserfilterung erhältlich. Wasserhahnfilter werden beispielsweise direkt am Zapfhahn angebracht während Hauswasserfilter hinter dem Wasserzähler in die Hauptwasserleitung Ihrer Wohnung integriert werden. Es filtert in kürzester Zeit große Wassermengen und reinigt das gesamte, in Ihrem Haushalt zum Einsatz kommende Trinkwasser.
Was im Einzelfall tatsächlich notwendig und sinnvoll ist, können wir Ihnen durch unsere langjährige Erfahrung sagen. Bei Reparaturen von undichten Rohren ist nicht gleich zwangsläufig gleich ein Austausch notwendig. Die Entscheidung darüber erfolgt in solchem Fall meist nach Freilegung und Begutachtung. Bei einer Kanalsanierung gibt es auch die Möglichkeit, neue Rohre in die alten Kanäle zu verlegen. Damit können ggf. Kosten und umfangreiche Erdarbeiten auf dem Grundstück vermieden werden.
Beispiele für die Aufbereitung von Trinkwasser im Privathaushalt sind:
- Enthärtungsanlagen
- Spülgeräte
- Filter zur Filterung von Kleinstpartikeln
- Desinfektionsanlagen
- Membrantechnik
- Dosiertechnik
Hauswasserwerke, Brunnen und Pumpen
Der Garant für eine kosteneffiziente Wasserversorgung
Wenn Sie für Ihre Toilettenspülung oder die Bewässerung des Gartens statt teurem Trinkwasser Brunnen- oder Regenwasser nutzen möchten, sollten Sie über den Einsatz eines Hauswasserwerkes nachdenken.
Je nach Anforderung gibt es Hauswasserwerke in verschiedenen Größen. Die Anlagen funktionieren automatisch: Sobald der Kesselinhalt ein gewisses Niveau unterschreitet, wird eine Pumpe zugeschaltet, die mit der Nachförderung beginnt.
Obwohl das Einsparpotenzial eines Hauswasserwerkes riesig ist, müssen viele Faktoren - nicht zuletzt die Wasserqualität vor Ort - berücksichtigt werden, damit sich der Einsatz lohnt.
Trinkwassercheck
Ist Ihnen bewusst, wie oft Sie Wasser aus dem Hahn zu sich nehmen?
Im Durchschnitt verbrauchen Sie 120 Liter Trinkwasser pro Tag. Das meiste Trinkwasser brauchen wir für unsere tägliche Pflege oder für das Waschen unserer Wäsche. Dieses Wasser sollte sauber und von höchster Qualität sein. Die Qualität kann vom Härtegrad des Wassers aber auch durch zu alte oder defekten Leitungen und durch Fehler an Zapfstellen beeinflusst werden.